prüfpflichtige Regale:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Durchlaufregale
  • Lagerbühnen

Unser Shop:

Jetzt zum Onlineshop

Gefährdungsbeurteilungen für Regalsysteme jeglicher Art

Gemäß Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Die regelmäßige Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) der Regalanlagen durch den Arbeitgeber ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundvoraussetzung um Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen zu können.

Nach Unfällen mit schweren körperlichen Folgen oder gar tödlichem Ausgang wird die Staatsanwaltschaft vom Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung fordern. Wir bieten unseren Kunden in Verbindung mit der Regalinspektion, die Erstellung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung für die installierten Regalsysteme an.
Dabei berücksichtigen wir unter anderem:

Technische Maßnahmen:
  • Abstellflächen ausreichend groß, belastbar und eben gestalten.
  • Ist die Standsicherheit gegeben
  • Ist das Regalsystem für das Lagergut geeignet:
    • Palettenregal für genormte Europaletten
    • Kragarmregal für Rund- und Langmaterial
    • Plattenregal für Platten und Tafeln
  • Werden Platten, Tafeln und Stangen so gelagert, dass sie gegen Umkippen und Herausrollen gesichert sind?
  • Regale mit einem stabilen, nicht mit dem Regal verbundenen Anfahrschutz versehen.
  • Regale mit Angaben zu Fach- und Feldlast gekennzeichnet.
  • Sicherungen gegen Heraus- oder Herabfallen von Lagergut vorgesehen.
  • Verkehrswege ausreichend groß gestaltet.
Organisatorische Maßnahmen:
  • Prüfung ob auch für Tätigkeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen von kurzer Dauer geeignete Hilfsmittel wie Leitern oder Anbaueinrichtungen für Flurförderzeuge bereitgestellt werden.
  • Karton- oder Kistenstapel nicht höher als zulässig gestapelt werden.
  • Arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung vorhanden sind.
  • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wird.
Personenbezogene Maßnahmen:
  • Beurteilung ob Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterwiesen und die Durchführung der Unterweisung dokumentiert wird
Weitere Bestandteile der Gefährdungsbeurteilung auf Anfrage:
  • Risikobewertung des eingesetzten Stapler mit Rettungskonzept z.B. bei Hochregalanlagen
  • Batterieladestationen
Alle durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen enthalten eine Festlegung zur Bearbeitung und der Wirksamkeitskontrolle der festgelegten Maßnahmen. Alle Gefährdungsbeurteilungen enthalten eine Risikomatrix mit einer Gefahreneinstufung zur besseren Verdeutlichung. Sprechen Sie uns an, das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Jacob GmbH unterbreitet Ihnen gerne ein Angebot zur individuellen Gefährdungsermittlung.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns Ihre Anfragen entgegen nehmen zu dürfen.