prüfpflichtige Regale:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Durchlaufregale
  • Lagerbühnen

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Sichtkontrollen an Regalanlagen

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung. Diese gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten.

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Regale nach §10 der BetrSichV regelmäßig einer Sichtkontrollen unterzogen werden.

Unternehmen sollten daher folgende Kontrollen durch Arbeitnehmer durchführen lassen:
  • Visuelle Inspektion vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen
  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Spezifikation
Das Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit Jacob GmbH unterstützt Sie bei folgenden Aufgabenstellungen:
  • Schulung von Personal zur Durchführung von Sichtprüfungen an Regalen
  • Festlegungen von beauftragten Personen zur Sichtprüfung von Regalen
  • Gefährdungsbeurteilung für Regalanlagen
  • Risikoanalyse für Regale um Tauschkriterien bei defekten Regalbauteilen festzulegen
  • Farbmarkierungen zur Darstellung defekter Bauteile
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten für Reparaturvorgänge
  • Festlegung der Meldekette bei Defekten

Für unverbindliche Anfragen zu unseren Dienstleistungen, Schulungen und Seminaren steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung.