prüfpflichtige Regale:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Durchlaufregale
  • Lagerbühnen

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Prüfpflichtige Regale

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegen Regaleinrichtungen der Betriebssicherheitsverordnung und damit der Verantwortung des Betreibers.

Die DIN EN 15 635 differenziert zwischen der wöchentlich durchzuführenden Sichtprüfungen und der Experteninspektion, die in Intervallen von maximal 12 Monaten von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss.

Während die wöchentliche Inspektion das Unternehmen selbst durchführen kann, sind für die Experteninspektion spezielle Fachkenntnisse erforderlich. Für diese gesetzlich erforderliche Regalprüfung stehen Ihnen unsere zertifizierten Regalinspekteure gern zur Verfügung.

Die Inspektion erfolgt systematisch anhand eines detaillierten Inspektionsprotokolls und wird anschließend mit einer Prüfplakette dokumentiert.

Prüfpflichtige Regale sind unter anderem:
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschossanlagen
Ob ein Regal prüfpflichtig ist oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Diese sind unter anderem:
  • Verwendungszweck
  • Höhe und Breite des Regales
  • liegen Schäden verursachende Einflüsse vor, die zu gefährlichen Situationen führen
  • erfolgt eine Handbeschickung oder mittels Flurförderfahrzeugen
  • Gefahrenanalyse des Betreibers
Sollten Sie sich unsicher sein ob Ihr Regal prüfpflichtig ist oder nicht, dann sprechen Sie uns bitte an.

   

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Regaleinheiten.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns Ihre Anfragen entgegen nehmen zu dürfen.